Aufnahme einer Psychotherapie und Dauer der Behandlung

In unserer Praxisgemeinschaft biete ich folgende Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an:

 

  • Psychotherapeutische Sprechstunde (nach Vereinbarung, maximal 3 x 50 Minuten)
  • Akutpsychotherapie (bis zu 12 x 50 Minuten)
  • Kurzzeitpsychotherapie (12 bzw. 24 Sitzungen à 50 Minuten)
  • Langzeitpsychotherapie (60 bzw. 80 oder 100 Sitzungen à 50 Minuten)

 

Kosten Psychotherapie/Coaching für Selbstzahler:

 

Die genauen Kosten richten sich nach der gewünschten Behandlung.

Diese klären wir im Vorgespräch. Richtwerte zur Orientierung finden Sie hier.

 

Psychotherapie: je Sitzung (50 Min.) 85 Euro.

Die Kosten hierfür richten sich in etwa nach der GOP/GOÄ, also der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.

 

Coaching:

Vorgespräch                 40-50 Min.       0 Euro

Sitzung                        50 Min.          85 Euro

Sitzung                        90 Min.        150 Euro



Allgemein gilt: falls es Ihnen aktuell nicht möglich ist, das reguläre Honorar zu zahlen, kann nach Rücksprache eine Ratenzahlung und/oder eine Ermäßigung von bis zu 20% vereinbart werden.

 

 

Kosten Psychotherapie für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:

 

Wenn Sie privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, hängt es von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, unter welchen Voraussetzungen Ihre Kasse/Beihilfestelle eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt.

 

Bitte erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie bei einer "Psychologischen Psychotherapeutin" möglich ist.

 

Dauer der Behandlung

 

Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob es um Coaching, Beratung oder Psychotherapie geht, welche Art von Therapie gewünscht und benötigt wird, ob Sie damit bei mir richtig sind und ob Sie die Behandlungskosten erstattet bekommen.

 

Im Fall einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie würden wir dann gemeinsam die Kostenerstattung für bis zu 4 probatorische Sitzungen (= Probesitzungen) und die eigentliche Psychotherapie bei Ihrer Kasse beantragen. Letztere sind bei Kurzzeittherapie zunächst 12 Sitzungen (verlängerbar auf 24 Sitzungen ohne notwendigen Antrag), bei Langzeittherapie aktuell 60 Sitzungen (hierfür wird ein Therapieantrag gestellt).

Im Verlauf können u.U. auch Verlängerungen beantragt werden.

Wenn Sie SelbstzahlerIn sind, besprechen wir die voraussichtliche Therapiedauer und die Therapie kann dann in der Regel zeitnah beginnen.